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   OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2018 - 6 N 30.16   

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OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2018 - 6 N 30.16 (https://dejure.org/2018,1961)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.2018 - 6 N 30.16 (https://dejure.org/2018,1961)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - 6 N 30.16 (https://dejure.org/2018,1961)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 49 VwVfG, § 49a VwVfG
    Zweckverfehlung einer auf die Schaffung von Arbeitsplätzen gerichteten Zuwendung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 49 VwVfG, § 49a VwVfG
    Zuwendung; Förderung; GA-Mittel; Widerruf; Rückforderung; Zweckverfehlung; Schaffung von Arbeitsplätzen; Investitionsquote; Zinsen; Absehen von der Zinsforderung; vollständiger Ermessensausfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2016 - 6 B 62.15

    Jüdische Gemeinde zu Berlin; Anfechtungsklage; Berufung; Erstattungsforderung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2018 - 6 N 30.16
    Urteil des Senats vom 8. März 2016 - OVG 6 B 62.15 -.

    Dabei sind die in § 49a Abs. 3 Satz 2 VwVfG genannten Umstände nicht der einzige Grund, der ein Absehen von der Zinsforderung rechtfertigen kann, wie die Verwendung des Wortes "insbesondere" verdeutlicht (vgl. Urteil des Senats vom 8. März 2016 - OVG 6 B 62.15 - juris Rn. 32; dazu BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2017 - BVerwG 6 B 44.16 - juris Rn. 10 f.).

  • Drs-Bund, 25.08.2006 - BT-Drs 16/2460
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2018 - 6 N 30.16
    Nach dem von ihm eingereichten Gutachten zur Kartellrechtswidrigkeit des Verhaltens der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter auf dem Markt für technische Dienstleistung für Film und Fernsehen, das auf ein Hauptgutachten der Monopolkommission (BT-Drucksache 16/2460, 337, 339) verweist, sei schon 2004 eine Übermacht abhängiger Unternehmen gegenüber von den Sendern unabhängigen Unternehmen deutlich gewesen.
  • BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 8.15

    Zuwendung; Vorbehaltsbescheid; Schlussbescheid; Erstattungsforderung; Verzinsung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2018 - 6 N 30.16
    Der Zweck des § 49a Abs. 3 VwVfG wird wesentlich durch den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung geprägt, der nur ausnahmsweise bei Vorliegen entsprechend gewichtiger Gesichtspunkte mit dem Ergebnis eines Absehens von der Zinsforderung überwunden werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 2016 - BVerwG 10 C 8.15 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 30.01.2017 - 6 B 44.16

    Jüdische Gemeinde; Rückforderung von Zinsen für überzahlte Zuschüsse

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2018 - 6 N 30.16
    Dabei sind die in § 49a Abs. 3 Satz 2 VwVfG genannten Umstände nicht der einzige Grund, der ein Absehen von der Zinsforderung rechtfertigen kann, wie die Verwendung des Wortes "insbesondere" verdeutlicht (vgl. Urteil des Senats vom 8. März 2016 - OVG 6 B 62.15 - juris Rn. 32; dazu BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2017 - BVerwG 6 B 44.16 - juris Rn. 10 f.).
  • Drs-Bund, 08.09.2009 - BT-Drs 16/13950
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2018 - 6 N 30.16
    bb) Unzutreffend ist die Annahme des Klägers, der Beklagte sei nach Ziffer 4.3 Teil II A des Koordinierungsrahmens vom 6. August 2009 (BT-Drs. 16/13950) verpflichtet gewesen, von dem Widerruf abzusehen.
  • VG Cottbus, 18.11.2020 - 3 K 2011/15
    Zwar finden sich in den angegriffenen Bescheiden keine - grundsätzlich erforderlichen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24. Januar 2018 - OVG 6 N 30.16 -, juris, Rn. 16) - Ausführungen zum Ermessen bezüglich des Absehens von der Geltendmachung des Zinsanspruchs nach § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i. V. m. § 49a Abs. 3 Satz 2 VwVfG.
  • VG Cottbus, 15.09.2022 - 3 K 1573/20
    Die Formulierung "insbesondere" weist darauf hin, dass nicht allein die fehlende Verantwortlichkeit bzw. das nicht "zu vertreten haben", sondern auch andere Umstände die Möglichkeit eröffnen, von der Erhebung der Zinsen abzusehen (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2006 - 6 C 20/05 - juris, Rn. 107; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2018 - OVG 6 N 30.16 - juris Rn. 16).
  • VG Cottbus, 15.09.2022 - 3 K 1572/20
    Die Formulierung "insbesondere" weist darauf hin, dass nicht allein die fehlende Verantwortlichkeit bzw. das nicht "zu vertreten haben", sondern auch andere Umstände die Möglichkeit eröffnen, von der Erhebung der Zinsen abzusehen (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2006 - 6 C 20/05 - juris, Rn. 107; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2018 - OVG 6 N 30.16 - juris Rn. 16).
  • VG Cottbus, 09.07.2020 - 3 K 777/16

    Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien

    Die Beklagte hat das ihr zukommende Ermessen erkannt und hier auch zutreffend den maßgeblichen Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung eingeführt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2018 - 6 N 30.16 - juris Rn. 16).
  • VG Bremen, 15.04.2021 - 5 K 100/18

    Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien, Zuwendungen, Urteil vom

    Von der Geltendmachung des Zinsanspruchs kann auch dann abgesehen werden, wenn der dort angeführte Fall nicht vorliegt (OVG Bln-Bdg, Beschl. v. 24.01.2018 - OVG 6 N 30.16 -, juris Rn. 16; Schoch/Schneider VwVfG/Schoch, 0. EL Juli 2020, VwVfG § 49a Rn. 90).
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